Diese Technische Spezifikation beschreibt Versuchsverfahren zur Bestimmung der Konsistenzgrenzen von Böden. Zu den Konsistenzgrenzen gehören die Fließgrenze, die Ausrollgrenze und die Schrumpfgrenze. Diese Grenzen werden auch als Zustandsgrenzen bezeichnet. Diese Technische Spezifikation behandelt nur die Bestimmung der Fließ- und der Ausrollgrenze. Die Fließgrenze ist der Wassergehalt, bei dem sich der Boden vom flüssigen zum plastischen Zustand verändert. Die Norm beschreibt die Bestimmung der Fließgrenze mit der Fallkegelmethode an natürlichem Boden oder an Bodenproben, bei denen die Körner mit einem Korndurchmesser größer 0,4 mm entfernt wurden. Die Norm lässt sowohl die Verwendung des 60 g/60°-Kegels als auch des 80 g/30°-Kegels zu, da gezeigt wurde, dass beide Kegel im Wesentlichen die gleichen Werte für die Fließgrenze ergeben. Andere Fallkegel können ebenfalls verwendet werden, vorausgesetzt, es kann nachgewiesen werden, dass sie die gleichen Ergebnisse liefern wie die Versuche, die hier beschrieben sind. Die Ausrollgrenze eines Bodens ist der niedrigste Wassergehalt, bei dem sich der Boden plastisch verhält. Die Bestimmung der Ausrollgrenze wird in der Regel in Verbindung mit der Fließgrenze ausgeführt. Es ist bekannt, dass die Versuchsergebnisse auch von den Besonderheiten der Versuchsdurchführung des jeweiligen Laboranten beeinflusst werden und dass Schwankungen in den Ergebnissen auftreten können.