Die Sicherheitsanforderungen für mobile Abbruchmaschinen zum Abreißen von Gebäuden oder anderen technischen Bauwerken sowie deren Teile bzw. zum Trennen der Bruchstücke sind festgelegt. In den Anwendungsbereich fallen auch Maschinen für spezielle Anwendungsfälle wie Maschinen zum Abbruch von Straßenbelägen und ferngesteuerte Abbruchmaschinen; ausgenommen sind besondere Anwendungsfälle wie der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.