Festgelegt werden Verfahren zur Probenahme von festen Biobrennstoffen, zum Beispiel vom Ort des Vorkommens der Rohstoffe, aus einer Produktionsanlage, aus Lieferungen oder aus einem Lager. Es werden sowohl manuelle als auch mechanische Verfahren für feste Biobrennstoffe beschrieben, wenn sie beispielsweise Merkmale wie feine und regelmäßig geformte aus Teilchen bestehende Stoffe (mit einer Teilchengröße bis etwa 10 mm) oder grobe oder unregelmäßig geformte aus Teilchen bestehende Stoffe (mit einer Teilchengröße bis etwa 200 mm) aufweisen. Diese ÖNORM gilt auch für Stoffe in Ballenform, für große Stücke (Teilchen über 200 mm), oder aber auch für in einer Bandpresse entwässerte faserige und pflanzliche Abfälle.