Festgelegt werden Verfahren zur Probenahme von festen Biobrennstoffen, die in Lastkraftwagen angeliefert werden. Diese ÖNORM gilt für feine und regelmäßig geformte aus Teilchen bestehende Stoffe mit einer Teilchengröße bis etwa 10 mm und für grobe oder unregelmäßig geformte aus Teilchen bestehende Stoffe mit einer Teilchengröße bis etwa 200 mm.