Diese Technische Spezifikation legt die Mindestleistungsanforderungen an eine Heißluftbehandlung fest, die zur Anwendung gegen verschiedene Gruppen von holzzerstörenden Organismen vorgesehen ist. Sie legt die Mindestkriterien fest, die bei einer Heißluftbehandlung erfüllt werden müssen. ANMERKUNG Bisher liegen ausreichende praktische Erfahrung sowie Ergebnisse aus wissenschaftlichen Versuchen nur für Hitzebehandlungen vor, die Heißluft als Medium nutzen um die Temperatur innerhalb von Bauteilen über die für holzzerstörende Organismen tödliche Schwelle zu erhöhen. Daher ist diese Technische Spezifikation auf eine Heißluftbehandlung beschränkt, obwohl andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Mikrowellen oder elektrische Heizmatten für begrenzte und spezielle Anwendungen, nützliche Mittel sein können. Diese Technische Spezifikation gilt nur für eine Heißluftbehandlung, die vorgesehen ist, einen Befall durch holzzerrstörende Käfer und den Echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) zu bekämpfen.