Diese ÖNORM legt ein Verfahren zur Bestimmung der Teilchengrößenverteilung von Biobrennstoffen als Schüttgut mit rotierendem Sieb fest. Das festgelegte Verfahren ist ausschließlich für Biobrennstoffe als Schüttgut vorgesehen, d. h. Materialien, die entweder in ihrer Größe reduziert worden sind, so wie die meisten Brennstoffe aus Holz, oder die von Natur aus eine bestimmte Form besitzen, z. B. Olivensteine, Nussschalen, Getreide usw. Dieses Dokument gilt für gepresstes und ungepresstes Schüttgut aus Biobrennstoffen mit einer nominellen Siebgröße von 3,15 mm und darüber, wie z. B. Holzhackschnitzel, grobes Schredderholz, Olivensteine usw.