In dieser ÖNORM werden die Nennmaße der Elemente von Oberflächenprofilen und der Oberflächenmuster von vorgefertigten Gehwegplatten (Straßenplatten) für Fußgängerbereiche festgelegt, die zur Übermittlung von Informationen an sehbehinderte Menschen verwendet werden. In dieser ÖNORM werden keine Anforderungen an die Sichtbarkeit (Farbe, Leuchtdichtekontrast oder Umriss) festgelegt, es sei denn, die Sichtbarkeit wird durch den taktilen Bodenindikator sichergestellt. Es werden keine Materialkennwerte festgelegt.