Behandelt ist persönliche Schutzausrüstung (außer Gesichts- und Kopfschützer) für Eishockeyspieler, ausgenommen Torwarte. Festgelegt sind Anforderungen und Prüfverfahren hinsichtlich Unschädlichkeit, Schnittfestigkeit, Ergonomie, Reinigung, Befestigung, Schutzzonen, Stoßdämpfung sowie Maßnahmen zur Kennzeichnung und der Inhalt der Benutzerinformation. Die Anforderungen basieren hauptsächlich auf Gefährdungen durch Stürze auf das Eis, Zusammenstoß mit der Spielflächenbegrenzung, den Toren oder anderen Spielern, Stöße und Schnittwunden durch Schlittschuhe, Stöcke, Pucks oder persönliche Schutzausrüstung, die von anderen Spielern getragen wird. Sie sollen zur Minderung der Verletzungsschwere beitragen.