Diese Vornorm legt Verfahren zur Bestimmung des Gesamtgehaltes an Schwefel und an Chlor in festen Biobrennstoffen fest. Das Verfahren umfasst die Durchführung eines Aufschlusses und verschiedene Analysenverfahren für die quantitative Bestimmung der Elemente in der Aufschlusslösung. Das Verfahren gilt für alle Biobrennstoffproben, die mehr als 50 mg/kg Chlor und/oder Schwefel enthalten.