Diese Technische Spezifikation legt die Anforderungen an die European Citizen Card (Europäische Bürgerkarte, ECC) fest. Die ECC ist eine Chipkarte, die von einer nationalen oder lokalen Behörde ausgegeben wird und Berechtigungsnachweise enthält, um eine oder alle der folgenden Leistungen zu ermöglichen: 1) Identitätsüberprüfung; 2) Einsatz als Reisedokument innerhalb der Europäischen Union; 3) Erleichterung des logischen Zugangs zu E-Government-Diensten oder Diensten lokaler Verwaltungseinrichtungen. Eine private Organisation kann von einer öffentlichen Verwaltungsbehörde die Genehmigung erhalten, die ECC-bezogenen Dienstleistungen ganz oder teilweise zu erbringen. Diese Technische Spezifikation soll dem Ausgeber der Karte hinsichtlich der durch die ECC ermöglichten Dienstleistungen, der unterstützten Authentifizierungsmechanismen und der nationalen Regelungen, die den Schutz der Privatsphäre der Bürger entsprechend den geltenden europäischen Gesetzen betreffen, ein hohes Maß an Flexibilität in Bezug auf die ECC-Spezifikation bieten. Die in diesem Teil dieser Technischen Spezifikation beschriebenen Anforderungen dienen zur a) Definition einer aus Kunststoff gefertigten Karte mit entsprechenden physikalischen und logischen Sicherheitsmerkmalen; b) Festlegung der elektrischen Schnittstelle und der Datentransportprotokolle für die ECC; c) Unterstützung des auf der Kartenoberfläche sichtbaren Basissatzes von Identifizierungs- und Authentifizierungselementen.