Diese Norm gilt für Stahlguss für die Verwendung im Bauwesen, z.B. Hochbau und Ingenieurbauwerke. Die Verwendungen schließen Wohn- und Betriebsgebäude, Brücken, Straßen und Rohrverteilungs-systeme ein. In Fällen, in denen Gussstücke vom Gießer zusammen-geschweißt werden, gilt diese Norm. Sie gilt nicht in Fällen, in denen Gussstücke geschweißt werden zusammen mit umformbaren Erzeugnissen (Bleche, Rohre, Schmiedestücke, ...) oder von anderen als Gießern.