Diese ÖNORM beschreibt das Bezugsverfahren für die Typprüfung und in Streitfällen für die Bestimmung des Wassergehaltes von Gesteinskörnungen durch Trocknen in einer belüfteten Wärmekammer. Für andere Zwecke, insbesondere die werkseigene Produktionskontrolle, dürfen andere Verfahren angewendet werden, falls eine geeignete Arbeitsbeziehung mit dem Bezugsverfahren nachgewiesen wurde.