Diese Norm gilt für neue Fahrtreppen und Fahrsteige (Paletten- oder Gurtkonstruktion) wie im
Abschnitt 3 angegeben.
Diese Norm behandelt alle für Fahrtreppen und Fahrsteige signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse (wie in Abschnitt 4 angegeben), wenn sie bestimmungsgemäß
und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind,
verwendet werden.