Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Maschinen zur Herstellung von Beton und Mörtel sind festgelegt. Folgende Maschinen und Anlagen werden erfaßt: - Dosier- und Mischanlagen, - kraftbetriebene Mischer für Beton, - Restbetonaufbereitungsanlagen. Bei Einhaltung der Anforderungen wird davon ausgegangen, daß die grundlegenden Anforderungen der Maschinensicherheitsverordnung (EG-Richtlinie-Maschinen) erfüllt sind.