Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen fest, die den Erfordernissen für Sehkomfort und Sehleistung gerecht werden. Alle üblichen Sehaufgaben, einschließlich der am Bildschirm, werden berücksichtigt.
Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten fest im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 137 der Europäischen Verträge erarbeitet, obwohl die lichttechnischen Anforderungen, die in dieser Europäischen Norm festgelegt sind, üblicherweise auch Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit erfüllen. Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit können in Richtlinien enthalten sein, die auf Artikel 137 der Europäischen Verträge basieren, in der nationalen Rechtsetzung der Mitgliedstaaten in Umsetzung dieser Direktiven oder in anderer nationaler Rechtsetzung der Mitgliedstaaten.