Diese Norm gilt für Leitern, Arbeitsbühnen und Laufstegen an Kesselwagen, die mit oben liegenden
Einrichtungen ausgestattet sind. Sie gilt nicht für Übergangsbühnen und Tritte, soweit diese in UICMerkblättern
festgelegt sind. Diese Norm legt die wichtigen Abmessungen für die Hersteller und Anwender
solcher Kesselwagen fest und berücksichtigt die entsprechenden gültigen Konstruktions- und
Sicherheitsrichtlinien.
Diese Norm gilt für neue Kesselwagen, die nach dem 1. Januar 2010 gebaut werden.
Diese Norm gilt in Anbetracht kleinerer Fahrzeugbegrenzungen innerhalb Großbritanniens nicht für Wagen die
ausschließlich dort betrieben werden.