Diese Europäische Norm legt zwei Verfahren zur Bestimmung des Neutralisationswertes (NV) von Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln fest. Verfahren A gilt für alle Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel, ausgenommen sind Kalke aus
Eisenhüttenschlacke und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel mit über 3 % Massenanteil P2O5. Verfahren B gilt für alle Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel, ausgenommen sind Produkte mit
über 3 % Massenanteil P2O5 und gebrannte und gelöschte Produkte von natürlichem Carbonat.