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Für Großwasserrohrkessel-Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 2 Liter, einem höchstzulässigen Druck von mehr als 0,5 bar und einer maximalen Auslegungstemperatur über 100 °C werden die Konstruktion, die Berechnung, die Ausrüstung sowie die Anforderungen an den Betrieb festgelegt. Die Festlegungen gelten für direkt befeuerte und elektrisch beheizte Dampfkessel einschließlich sowohl Niederdruckdampfkessel wie auch Abhitzekessel mit einem gasseitigen Druck bis 0,5 bar, hergestellt aus C- oder C-Mn-Stählen durch Schweißen, deren Auslegungsdruck 40 bar nicht überschreitet. Die Festlegungen gelten weiters vom Anschluß für die Speisewassereinleitung bis zum Anschluß für den Dampfaustritt und bis zu allen anderen Anschlüssen, einschließlich derer für Armaturen und Paßstücke für Dampf und Wasser bzw. bei Schweißenden bis zu der Naht, an der sonst der Flansch anschließen würde. Die Norm besteht aus 11 Teilen. Dieser Teil 5 beschreibt die notwendigen Prüfungen während der Fertigung, die erforderliche Dokumentation und die Art der Kennzeichnung.