Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Begrenzer (oder Begrenzungseinrichtungen) fest, die in Sicherheitssystemen für Großwasserraumkessel nach EN 12953-1 eingebaut sind. Ein Begrenzer (oder eine Begrenzungseinrichtung) kann entweder ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion sein, wie in der Druckgeräterichtlinie, Artikel 1, 2.1.3, festgelegt, das mit einer Sicherheitskette und einem Stellglied versehen ist, oder ein Element eines Sicherheitssystems sein, z. B. ein selbstüberwachender Wasserstandfühler als Teil eines Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion nach der Festlegung in der Druckgeräterichtlinie, Artikel 1, 2.1.3. Die Schutzfunktion für den gesamten Kessel wird mit einer zusätzlichen Sicherheitskette (wo angemessen) und einem Stellglied abgedeckt. Diese Europäische Norm umfasst die Anforderungen an die Ausführung und die Prüfung der Funktionssicherheit der Begrenzer.