Diese Europäische Norm legt Leistungsanforderungen an Pulverbeschichtungen fest, die auf feuerverzinkte Stahlerzeugnisse aufgetragen wurden und für Zwecke der Architektur (Innen- und Außenanwendung), für Umzäunungen sowie für Bauzwecke allgemein vorgesehen sind. Feuerverzinkte Stahlerzeugnisse können Gegenstände sein, die stückverzinkt (nach der Herstellung feuerverzinkt) wurden oder aus kontinuierlich feuerverzinktem Band oder Blech bestehen, welches anschließend verarbeitet wurde. Diese Norm gilt nicht für Gegenstände mit Zink-Aluminium-Überzügen oder Aluminium-Zink-Überzügen sowie für kontinuierlich feuerverzinkten Draht. Anforderungen an die Reinigung und Vorbehandlung der Stahlerzeugnisse vor dem Pulverbeschichten werden ebenfalls festgelegt.