Diese ÖNORM legt ein Prüfverfahren (Phase 2/Stufe 1) für und Mindestanforderungen an die fungizide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln fest, die in Wasser standardisierter Härte als homogenes, physikalisch stabiles Präparat vorliegen. Diese ÖNORM gilt für Desinfektionsmittel für Instrumente, die im humanmedizinischen Bereich verwendet werden, wobei die Desinfektion durch Eintauchen des Infektionsgutes in das Produkt erfolgt. Diese ÖNORM gilt für Bereiche und unter Bedingungen, wo eine Desinfektion aus medizinischen Gründen angzeigt ist, z. B. bei Patientenbetreuung in Krankenhäusern, kommunalen und privaten medizinischen Einrichtungen und Praxen, im Dentalbereich sowie in medizinischen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Heimen. Solche Gründe können auch am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich gegeben sein.