Dieses Verfahren von EN 1366 legt ein Prüfverfahren zur Ermittlung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Entrauchungsleitungen fest, die nur für die Anwendung in Einzelabschnitten eingesetzt werden. Bei solchen Anwendungen ist beabsichtigt, dass die Rauchabzugsanlage nur bis zum Flashover (typischerweise 600 °C) arbeitet. Die Entrauchungsleitung ist Bestandteil der Rauchabzugsanlage, welche ebenfalls Entrauchungsklappen und Rauchabzüge umfasst. Dieses Prüfverfahren von Teil 9 gilt nur für Entrauchungsleitungen, die nicht in weitere Brandabschnitte führen. Es stellt die Brandbeanspruchung eines Entstehungsbrandes (Pre-Flashover) dar. Bei Entrauchungsleitungen, die in weitere Brandabschnitte führen, sollte das in EN 1366-8 beschriebene Prüfverfahren angewandt werden. Diese Prüfung wurde entwickelt, um horizontale Entrauchungsleitungen zu erfassen, die nur für die Anwendung in Einzelabschnitten eingesetzt werden. Dieses Prüfverfahren ist nur für Leitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Euroklasse A) geeignet. Es gilt nur für vierseitige Leitungen, und zwei- und dreiseitige Leitungen werden nicht behandelt. Das in dieser Prüfung beschriebene Verfahren ist komplex und erfordert eine hochentwickelte Messgeräteausrüstung. Daher wird der Versuch, Parallelanordnungen zu prüfen, nicht empfohlen.