(1) Diese Europäische Norm enthält die allgemein üblichen Anforderungen an die Ausführung von Tragwerken aus Beton. Sie gilt sowohl für Ortbetonarbeiten als auch für die Ausführung unter Verwendung von Betonfertigteilen. (2) Diese Norm setzt voraus, dass die Bautechnischen Unterlagen für die Bauausführung alle relevanten Anforderungen enthalten, die für das jeweilige Tragwerk von Bedeutung sind. (3) Diese Norm ist sowohl für dauerhafte als auch für vorübergehend errichtete Betontragwerke anwendbar. (4) Zusätzliche oder abweichende Anforderungen sollten berücksichtigt und, falls erforderlich, in den Bautechnischen Unterlagen angegeben werden, wenn: a) Leichtbeton; b) besondere Baustoffe (z. B. Fasern) oder Betonausgangsstoffe; c) besondere Technologien / neue Bemessungsmethoden zur Anwendung kommen. (5) Diese Norm gilt nicht für Betonbauteile, die lediglich als Bauhilfsmaßnahmen bei der Bauausführung dienen. (6) Diese Norm behandelt nicht die Festlegung, Herstellung und Konformität von Beton. (7) Diese Norm gilt nicht für die Herstellung von Betonfertigteilen, die nach Produktnormen gefertigt werden. (8) Diese Norm behandelt keine Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes bei der Bauausführung oder Sicherheitsanforderungen durch Dritte. (9) Diese Norm behandelt keine vertraglichen Aspekte oder Verantwortlichkeiten für die ausgewiesenen Tätigkeiten.