Diese Norm legt ein Prüfverfahren (Phase 2/Stufe 1) für und Mindestanforderungen an die bakterizide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln fest, die in Wasser standardisierter Härte als homogenes, physikalisch stabiles Präparat vorliegen und zur Instrumentendesinfektion im humanmedizinischen Bereich verwendet werden. Diese Norm gilt für Desinfektionsmittel für Instrumente, die im humanmedizinischen Bereich verwendet werden, wobei die Desinfektion durch Eintauchen des Desinfektionsgutes in das Produkt erfolgt. Diese Norm gilt auch für chemische Desinfektionsmittel für medizinische Instrumente, die nicht durch die EU-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte abgedeckt werden. Diese Norm gilt für Bereiche und Bedingungen, wo eine Desinfektion aus medizinischen Gründen angezeigt ist, z. B. bei der Patientenbetreuung in Krankenhäusern, kommunalen und privaten medizinischen Einrichtungen und Praxen im Dentalbereich, medizinischen Einrichtungen in Schulen, Kindergärten und Heimen. Diese Bedingungen können auch am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich gegeben sein. Eingeschlossen sein können auch Einrichtungen wie Wäschereien und Küchen, die der direkten Versorgung von Patienten dienen.