Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen für die Fahrzeuge von Seilbahnen und Schleppaufzügen des Personenverkehrs fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahn- und Schleppaufzugssysteme und deren Umgebung berücksichtigt. Dieser Teil 1 behandelt nicht die Laufwerke, Gehänge von Seilschwebebahnen, Schleppstangen und Einziehvorrichtungen sowie Wagen und Fangbremsen und enthält keine Aussagen über Dauerversuche. Sie gilt nur für die Befestigungen am Seil, Kabinen, Sessel, Schleppbügel und Schleppteller. Sie enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz. Sie gilt weder für Seilbahnen und Schleppaufzüge des Güterverkehrs noch für Schrägaufzüge.