1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die technischen eisen-bahnspezifischen Anforderungen für das Fahren von Maschinen und anderen Fahrzeugen für Bau, Instandhaltung und Inspektion des Ober-baus, der Bauwerke, des Planums, des Unterbaus und der Fahrleitungs-anlagen (Oberleitung und Stromschiene) fest. Diese Europäische Norm gilt für alle nur auf Gleisen fahrenden Maschinen und andere Fahr-zeuge mit Adhäsionsbetrieb - zusammengefasst Maschinen genannt - für Bau, Instandhaltung und Inspektion des Oberbaus, der Bauwerke, des Unterbaus und der Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschie-ne). Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die für Signal- und Steuerungssysteme vorgesehen sind. Weitere gleichartige Maschinen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang L. Zusätzliche Anforderungen können für das Fahren auf Eisenbahninfra-strukturen mit Breit- oder Schmalspurgleisen und für nicht durch Adhäsion angetriebene Eisenbahnen, für Gleise auf Straßen und im Untergrund sowie Zwei-Wege-Maschinen anzuwenden sein. Diese Europäi-sche Norm behandelt die Sicherheitsanforderungen beim Fahren der Maschine als Zug sowie bei der Fahrt zur Arbeitsstelle auf den verschiedenen Eisenbahninfrastrukturen. Die Anwendung dieser Anforde-rungen zählt zu einem Zulassungsverfahren, welches nicht Teil dieser Europäischen Norm ist. Für den Zugang zu den Eisenbahninfrastruk-turen ist in allen Fällen eine Fahrerlaubnis erforderlich.
1.2 Gültigkeit der Europäischen Norm Diese Europäische Norm gilt für alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm bestellt werden.