Diese Europäische Norm legt die allgemeinen Grundsätze für die Bauausführung von Bodenvernagelungen fest. Diese Bauausführungstechnik wird eingesetzt , um mittels des Einbaus von Bewehrungen (Bodennägeln) die Standfestigkeit einer Bodenmasse zu erhöhen/aufrechtzuerhalten. Der betrachtete Anwendungsbereich von Bodenvernagelung schließt den Einbau und die Prüfung von Bodennägeln sowie die erforderlichen zugehörigen Ausführungsarbeiten für die Stabilisierung bestehender und neu abgetragener Böschungen und Wände ein. Grundsätze für die Ausführung anderer ähnlich besonderer geotechnischer Bauausführungen, wie bewehrte Schuttkörper, Anker, Bohrpfähle, Verschiebunspfähle, Mikropfähle und Zugpfähle sind in anderen Europäischen Normen festgelegt. Einbau und Prüfung der Bodennägel erfordert entsprechend erfahrene und ausgebildete Fachkräfte und Bauaufsicht. Diese Norm kann Fachwissen und Expertise von erfahrenen Arbeitskräften nicht ersetzen. Bodenvernagelung kann Teil einer Mischbauausführung sein. Diese Norm bezieht sich nur auf den Aspekt der Bodenvernagelung solcher Bauausführungen.