Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen und Prüfverfahren für Auskleidungen aus organischen Werkstoffen für metallische Bauteile in verfahrenstechnischen Anlagen, die mit chemischen Substanzen in Berührung kommen. Die in dieser Norm festgelegten Anforderungen können für die Qualitätslenkung zugrunde gelegt werden. Die vorliegende Norm gilt für Auskleidungen für eine oder mehrere der folgenden Verwendungszwecke: Schutz des Bauteils vor schädlichen Einwirkungen durch aggressive Stoffe; Schutz der Gewässer (z. B. Grundwasser) vor schädlichen Stoffen; Schutz des Füllgutes vor Verunreinigung durch lösliche Bestandteile im Trägerwerkstoff; Erzielung besonderer Oberflächengüte. Diese Norm legt die Anforderungen, Abnahme, Verpackung, Transport, Lagerung, Montage und den Außenanstrich von Auskleidungen aus organischen Werkstoffen für Metalle fest. Die in dieser Norm beschriebenen Prüfungen beziehen sich auf den Eignungsnachweis der Auskleidungsbahnen und auf die Durchführung am Objekt als Abnahmeprüfung nach oder während der Applikation der Auskleidung oder als wiederkehrende Prüfungen zur Feststellung betriebsbedingter Veränderungen der Auskleidung.