Festgelegt sind die Anforderungen an Maschinen zum Schneiden von Kunststoff und Gummi mit zelliger oder kompakter Struktur. Sie kann jedoch auch angewendet werden, wenn diese Maschinen für das Schneiden anderer Werkstoffe wie z. B. Textilien und Mineralwolle verwendet werden, wenn das Schneiden dieser Werkstoffe keine zusätzlichen Gefährdungen hervorruft. Dieses Dokument gilt nicht für Bandmesserschneidmaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte.