Diese Norm gilt für stationäre, fahrbare und ortsveränderliche Fahrzeughebebühnen, die bestimmungsgemäß
nicht für das Heben von Personen, sondern zum vollständigen Anheben von Fahrzeugen vorgesehen sind,
um die angehobenen Fahrzeuge zu untersuchen und an oder unter ihnen zu arbeiten. Fahrzeughebebühnen
können aus einer oder mehreren Hubeinheiten bestehen.
Ein Antrieb der Fahrzeughebebühne durch Verbrennungsmotoren wird nicht betrachtet.
Es wird vorausgesetzt, dass der Boden, auf dem die Fahrzeughebebühne benutzt wird, horizontal ist.