Diese Europäische Norm legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für die Auslegung, Installation, Prüfung, Instandhaltung und Sicherheit von Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln in Gebäuden, Produktionsanlagen oder anderen Bauwerken. Die Kenndaten der unterschiedlichen Löschmittel und deren Eignung für die verschiedenen Brände sind in den Teilen 2 bis 11 dieser Norm angegeben. Diese Norm beschreibt Raumschutzanlagen für Gebäude, Anlagen und weitere besondere Anwendungen, bei denen elektrisch nicht leitende gasförmige Feuerlöschmittel eingesetzt werden, die nach dem Einsatz keinen Rückstand hinterlassen und über die gegenwärtig ausreichend viele Angaben verfügbar sind, sodass ihre Kenndaten durch eine zuständige, unabhängige Institution bestätigt werden können. Diese Europäische Norm gilt nicht für die Explosionsunterdrückung. Diese Europäische Norm stellt keine Auflistung der von zuständigen Stellen zugelassenen Löschmittel dar, weitere, hier nicht aufgeführte Löschmittel können ebenfalls akzeptabel sein. CO2 wurde nicht erfasst, da es in anderen Internationalen Normen behandelt wird. Diese Europäische Norm gilt für die in Anhang G aufgeführten Feuerlöschmittel. Diese Norm muss in Verbindung mit den in Tabelle 1 angegebenen Teilen dieser Europäischen Norm für die einzelnen speziellen Feuerlöschmittel angewendet werden.