Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen für Konstruktion und Bau von Folienverarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Beuteln und Säcken für die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten und spezifischen Gefährdungen fest. Diese Art von Maschinen basieren auf dem Schweißverfahren. Eine Folienverarbeitungsmaschine für Beutel und Säcke beginnt mit der Abwickelmaschine für die Folie oder am Folieneintritt, wenn diese Maschine direkt durch ein vorgeschaltetes Verfahren beschickt wird, und endet an der Produktsammeleinrichtung oder der Produktablageeinrichtung. Einrichtungen zum Bedrucken und Hochfrequenzschweißmaschinen sind in dieser Norm nicht behandelt. Gefährdungen durch Ultraschallstrahlungen, die aus Ultraschallschweißeinrichtungen, welche z. B. in Einrichtungen für Schlaufen und Verschlüsse integriert sind, resultieren, sind in dieser Norm nicht behandelt. Folienverarbeitungsmaschinen für Beutel und Säcke erzeugen im allgemeinen keine explosiblen Atmosphären. Sie stimmen daher prinzipiell mit Zeile F von Tabelle 2 des ATEX-Leitfadens überein und fallen folglich nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 94/9/EG.