Diese Europäische Norm legt drei Aufschlussverfahren für feste Sekundärbrennstoffe fest: a) Mikrowellenaufschluss mit einem Gemisch aus Fluorwasserstoffsäure, Salpetersäure und Salzsäure; b) Aufschluss im Warmwasserbad mit einem Gemisch aus Fluorwasserstoffsäure, Salpetersäure und Salz-säure nach der Veraschung der SRF-Probe; c) Aufschluss im Ofen mit einem Gemisch aus Salpetersäure, Perchlorsäure und Fluorwasserstoffsäure. Die instrumentelle Bestimmung von As, Ba, Be, Cd, Co, Cr, Cu, Mn, Mo, Ni, Pb, Sb, Se, Tl, V und Zn erfolgt durch optische Emissionsspektrometrie oder Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma oder Graphitrohr-Atomabsorptionsspektrometrie. Hg kann nur durch Mikrowellenaufschluss oder, alternativ, mit einem direkten Analysenverfahren (direkte Bestimmung von Hg ¿ AMA) analysiert werden. Die Wirksamkeit des Aufschlusses kann durch qualitative Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) an dem verblie-benen Rückstand verifiziert werden. Falls notwendig, wird ein alternatives Aufschlussverfahren (eines von den vorgeschlagenen) eingesetzt. Verfahren a) wird für die allgemeine Anwendung empfohlen, jedoch kann der Umfang der Prüfmenge im Fall einer hohen Konzentration von organischen Substanzen sehr gering sein. Verfahren b) wird für SRF mit einer hohen Konzentration von organischen Substanzen empfohlen, die mit anderen Verfahren möglicherweise schwer aufzuschließen sind. Dieses Verfahren ist nicht für Quecksilber geeignet. Verfahren c) wird für SRF-Proben empfohlen, bei denen nach den anderen Verfahren ein signifikanter unlös-licher Rückstand verbleibt.