Diese Europäische Norm legt ein Messverfahren zur Bestimmung von partikelgebundenem Benzo[a]pyren (B[a]P) in Luft fest, das im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/62/EG und der Richtlinie 2004/107/EG angewendet werden kann. Diese Norm legt Verfahrenskenngrößen und Leistungskriterien fest, die das Verfahren erfüllen muss, wenn es als Referenzverfahren eingesetzt wird. Die Verfahrenskenngrößen beruhen auf einer Probenahmedauer von 24 Stunden. Die Norm beschreibt ein Messverfahren, das die Probenahme von B[a]P als Bestandteil der PM10-Partikel, die Probenextraktion und die Analyse mit Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie (HPLC) in Kombination mit einem Fluoreszenzdetektor (FLD) oder mit Gaschromatographie in Kombination mit massenspektrometrischer Detektion (GC/MS) umfasst. Das Verfahren ist anwendbar für die Messung von B[a]P im Konzentrationsbereich von etwa 0,05 ng/m3 bis etwa 20 ng/m3. Die untere Grenze des Anwendungsbereichs hängt vom Rauschpegel des Detektors und der Streubreite des Laborfilterblindwerts ab. Die obere Grenze wird durch relativ hohe B[a]P-Konzentrationen an quellnahen Messstellen im Winter bestimmt.