Dieser Teil von EN 1559 legt die allgemeinen Technischen Lieferbedingungen für Gussstücke aus metallischen
Werkstoffen mit Ausnahme von Gussstücken aus Kupferlegierungen fest.
Dieser Teil von EN 1559 gilt nicht für metallische Gussstücke für eine Weiterbearbeitung, wie Schmiedeblöcke
und Strangguss und Vorblöcke.