Diese Norm EN 1559-3 gilt für Gussstücke aus allen Gusseisenwerkstoffen, die in Sandformen oder Kokillen
oder nach dem Schleudergieß-, Stranggieß- oder Feingießverfahren hergestellt werden.
EN 1559-3 legt die zusätzlichen technischen Lieferbedingungen für Gussstücke aus allen Gusseisenwerkstoffen
fest.