Diese Norm ist Teil 3 einer sieben Teile unfassenden Normenreihe, welche schwimmende Freizeitartikel zur Nutzung auf dem Wasser behandelt. Sie ist anzuwenden auf schwimmende Freizeitartikel mit einer Mindestlänge über alles von 120 cm (unaufgeblasen, flach), unabhängig davon, ob der Auftrieb durch Aufblasen oder durch Feststoff-Auftriebswerkstoff erzielt wird. Sie legt Sicherheitsanforderungen bezüglich der Leistung, der Konstruktion, der Größenangaben und der Produktkennzeichnung sowie Prüfverfahren für Geräte der Klasse A1) fest. Klasse A-Geräte sind anwendbar durch eine oder mehrere des Schwimmens kundige Personen im Alter über 36 Monaten. Die Geräte sind bestimmt für: -den ruhenden oder nahezu ruhenden Gebrauch auf dem Wasser (A1; A1/2); -die Aufnahme einer oder mehrerer Personen auf dem Schwimmkörper ohne jedes Risiko des Einklemmens durch umfassende Halteeinrichtungen (Geräte werden nicht angezogen oder gehalten) -das Ruhen, Treiben, Spielen (aktives, geschicktes Balancieren (A2)), Sitzen/Zurücklehnen, Liegen bei völlig aus dem Wasser gehobener Körperlage oder mit dem Körper teilweise im Wasser.