Zweck dieser Norm ist es, die verschiedenen Massebegriffe festzulegen, die für Auslegung, Test, Kundenabnahme, Beschriftung und Betrieb der Schienenfahrzeuge erforderlich sind. Darüber hinaus soll eine einfache Bezugsgröße für bestimmte Beladungszustände der Fahrzeuge bereitgestellt werden. Folgende Massen sind in dieser Norm festgelegt: - Leermasse; - Auslegungsmasse; - Auslegungsmasse, betriebsbereites Fahrzeug; - Auslegungsmasse bei normaler Zuladung; - Auslegungsmasse bei maximaler Zuladung; - Betriebsmasse; - Betriebsmasse, betriebsbereites Fahrzeug; - Betriebsmasse bei normaler Zuladung. Diese Massedefinitionen gelten für das Gesamtfahrzeug, sie können aber auch auf ein Teil des Letzteren angewendet werden. In diesem Fall wird ihre Bezeichnung durch die Angabe des relevanten Fahrzeugteils ergänzt. Die obengenannten Referenzmassen sollten umgehend angewendet werden. Um spezifischen Anforderungen anderer Normen gerecht zu werden, können aber auch andere Festlegungen von Massen erforderlich sein. In diesen Fällen müssen diese Massen anhand abweichender Benennungen oder durch Aufgliedern der Referenzmassen erkennbar sein.