This European Standard provides requirements and measures to deal with the significant and specific railway risks during works on or in proximity of the track and with common principles for the protection of fixed and mobile work sites with trains and/or machines circulating on the working track and trains circulating on the adjacent track(s). Railway risks and protection measures for access and egress to/from the work site are considered in the same way as railway risks and protection measures for work itself.
This European Standard is applicable to all operations related to work activities on rail guided systems. Infrastructure of metro, tram and other light rail systems is excluded from the scope.
The following specific railway risks are taken into consideration:
- Risk 1: Personnel being struck by a train or injured due to wind drag from a train on open working track (safety of the worker);
- Risk 2: Personnel being struck by a train or injured due to wind drag from train on adjacent track (safety of the worker);
- Risk 3: Personnel being struck by machine or train on blocked track (safety of the worker);
- Risk 4: Machines, material or equipment being struck by a train on the adjacent track (safety of the operation/safety of the worker);
- Risk 5: Personnel being electrified or electrocuted by fixed electrical equipment (safety of the worker).
This European Standard also provides requirements to the process of installing basic preventive measures when planning new infrastructure or installing corrective measures when adapting existing infrastructure.
This European Standard may be extended to third parties when it is considered appropriate and reasonable by the infrastructure manager, if one or more of the five significant risks described inside this standard, arise as a result of their activities in proximity of the track.
Diese Europäische Norm enthält Anforderungen und Maßnahmen für den Umgang mit den signifikanten und spezifischen Eisenbahngefährdungen während der Arbeiten im Gleis oder in dessen Nähe und für den Umgang mit den allgemeinen Prinzipien zum Schutz ortsfester und ortsveränderlicher Baustellen bei laufendem Bahnbetrieb und/oder Maschinen auf dem Arbeitsgleis und laufendem Bahnbetrieb auf dem (den) benachbarten Gleis(en). Die Eisenbahngefährdungen und Schutzmaßnahmen für den Zugang zur Arbeitsstelle und zum Verlassen der Arbeitsstelle werden in der gleichen Weise behandelt wie die Eisenbahngefährdungen und Schutzmaßnahmen für die Arbeiten selbst.
Diese Europäische Norm gilt für alle Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeitstätigkeiten an schienengeführten Verkehrssystemen. Die Infrastruktur von Untergrundbahn-, Straßenbahn- und anderen Stadt- und Regionalbahnsystemen ist vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Die folgenden spezifischen Eisenbahngefährdungen werden berücksichtigt:
- Risiko 1: Personal kann auf einem nicht gesperrten Arbeitsgleis von einem Zug erfasst oder auf Grund der von einem Zug verursachten Druck-Sog-Wirkung verletzt werden (Sicherheit der Arbeiter);
- Risiko 2: Personal kann von einem Zug auf dem benachbarten Gleis erfasst oder auf Grund der von einem Zug auf dem benachbarten Gleis verursachten Druck-Sog-Wirkung verletzt werden (Sicherheit der Arbeiter);
- Risiko 3: Personal kann von einer Maschine oder einem Zug auf dem gesperrten Gleis erfasst werden (Sicherheit der Arbeiter);
- Risiko 4: Maschinen, Materialien oder Geräte können von einem Zug auf dem benachbarten Gleis erfasst werden (Sicherheit des Bahnbetriebs/Sicherheit der Arbeiter);
- Risiko 5: Personal kann durch Stromschlag von festen elektrischen Ausrüstungen verletzt oder getötet werden (Sicherheit der Arbeiter).
Diese Europäische Norm enthält auch Anforderungen an den Prozess der Umsetzung von grundlegenden Schutzmaßnahmen bei der Planung neuer Infrastruktur oder an den Prozess der Umsetzung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei der Erneuerung bestehender Infrastruktur.
Wenn es vom Infrastrukturbetreiber als angemessen und begründet erachtet wird, darf diese Europäische Norm auf Dritte angewendet werden, wenn durch deren Aktivitäten in der Nähe des Gleises eines oder mehrere der in dieser Norm beschriebenen fünf signifikanten Risiken entstehen.