Diese Europäische Norm legt für die chemische Analyse von Gesteinskörnungen ein für die Typprüfung und in Streitfällen anzuwendendes Referenzverfahren (sowie mehrere Alternativverfahren) fest. Für andere Zwecke, besonders für die werkseigene Produktionskontrolle, dürfen andere Verfahren unter der Voraussetzung angewendet werden, dass eine als Arbeitsgrundlage geeignete Beziehung zum Referenzverfahren hergestellt wurde.