Diese ÖNORM enthält Anweisungen und Angaben zu Einwirkungen für die Tragwerksplanung von Hochbauten und Ingenieurbauwerken einschließlich geotechnischer Gesichtspunkte bezüglich Wichten von Baustoffen und Lagergütern, Eigengewicht von Bauwerken und Nutzlasten im Hochbau. Abschnitt 2 und Anhang A enthalten Nennwerte für Wichten für bestimmte Baustoffe, Baustoffe im Brückenbau und Lagergüter. Des Weiteren werden für bestimmte Schüttgüter die Böschungswinkel angegeben. Abschnitt 5 legt Verfahren zur Bestimmung der charakteristischen Werte für das Eigengewicht von Bauteilen fest. Abschnitt 6 enthält charakteristische Werte für Nutzlasten auf Decken und Dächer, bei denen nach den folgenden Nutzungsbedingungen unterschieden wird: Wohnungen, Versammlungsräume, Geschäfts- und Verwaltungsräume; Parkhäuser und Bereiche mit Fahrzeugverkehr; Lagerflächen und Flächen für industrielle Nutzung; Dächer; Hubschrauberlandeflächen. Die in Abschnitt 6 angegebenen Lasten für Bereiche mit Fahrzeugverkehr beziehen sich auf Fahrzeuggesamtgewichte bis 160 kN. Die Lasten auf Verkehrsflächen mit Fahrzeuggewichten über 160 kN sollten mit den einschlägigen Behörden festgelegt werden. Für Absturzsicherungen oder Wände, die als Absturzsicherungen dienen, werden in Abschnitt 6 Horizontalkräfte angegeben. Anhang B enthält zusätzliche Hinweise zu Absturzsicherungen in Parkhäusern.