Die ÖNORM EN 1993-1-11 ist in Österreich nur zusammen mit dem nationalen Anhang ÖNORM B 1993-1-11 (in Vorbereitung) anzuwenden. Diese ÖNORM regelt die Bemessung und Konstruktion von Zuggliedern aus Stahl, die aufgrund ihrer Anschlußausbildung nachstellbar und austauschbar sind. Die Regeln ermöglichen, technische Anforderungen an vorgefertigte Zugglieder für ein Tragwerk festzulegen und ihre Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit nachzuweisen. Folgende Endverankerungen werden in ÖNORM EN 1993-1-11 behandelt: Seilköpfe mit Metall- oder Kunstharzverguß; Seilköpfe mit Zementmörtelverguß; verpreßte Seilschlaufen; angepreßte Seilköpfe und Anschlußstücke; Reibverankerungen mit U-förmigem Klemmbügel; Bündelverankerungen mit Keilen, kaltgeformten Drahtköpfen oder Muttern für Zugstäbe.