Die ÖNORM EN 1993-3-1 ist in Österreich nur zusammen mit dem nationalen Anhang ÖNORM B 1993-3-1 (in Vorbereitung) anzuwenden. Die ÖNORM EN 1993-3-1 regelt die Bemessung und Konstruktion von Gittermasten und abgespannten Masten und ähnlicher Konstruktionen, die prismatische, zylindrische oder andere sperrige Elemente tragen. Regelungen für freistehende und abgespannte zylindrische Türme und Schornsteine sind in ÖNORM EN 1993-3-2 enthalten. Regelungen für die Seile von abgespannten Tragwerken einschließlich abgespannten Schornsteinen finden sich in ÖNORM EN 1993-1-11 mit Ergänzungen zu diesem Normenteil. Die Regeln in diesem Teil von EN 1993 gelten in Ergänzung zu denen in Teil 1 von ÖNORM EN 1993. Soweit die Anwendbarkeit einer Regelung aus praktischen Gründen oder aufgrund von Vereinfachungen eingeschränkt ist, werden deren Anwendungsgrenzen definiert und erläutert. Dieser Teil enthält keine Vorschriften für die Bemessung von Lichtmasten mit polygonalem oder kreisförmigen Querschnitt, die in ÖNORM EN 40 behandelt werden. Gittermaste mit polygonalem Gesamtquerschnitt werden in diesem Normenteil nicht behandelt. Für Maste mit aus Blechen geformten polygonalen Querschnitt dürfen die angegebenen Lastansätze verwendet werden. Hinweise zur Festigkeit solcher Maste können ÖNORM EN 40 entnommen werden. Dieser Teil enthält keine besonderen Vorschriften für die Bemessung im Hinblick auf Erdbeben, diese sind in ÖNORM EN 1998-3 enthalten.