Die allgemeinen Anforderungen an die Fertigung und Prüfung von Blöcken und Gußstücken aus Aluminium- und Magnesiumlegierungen sind festgelegt. Die besonderen Anforderungen für Blöcke bzw. Gußstücke sind in den ÖNORMEN EN 2076 Teil 2 bzw. 2076 Teil 3 festgelegt.