Die besonderen Anforderungen an Gußstücke aus Aluminium- und Magnesiumlegierungen, die aus Vormaterial nach ÖNORM EN 2076 Teil 2 gefertigt wurden, sind festgelegt und gelten auch für Ausfallmuster-Gußstücke zur Qualifikation von Fertigungs- und Prüfverfahren. Diese Norm ist in Verbindung mit ÖNORM EN 2076 Teil 1 anzuwenden.