Dieser Teil der ÖNORM EN 27574 definiert Begriffe, die sich auf Verfahren zur Festlegung und Nachprüfung der angegebenen Werte für die Geräuschemission von Maschinen und Geräten beziehen. Diese Teile 1 bis 4 gelten sowohl für Maschinen, die in kleineren Mengen hergestellt werden, als auch für Maschinen aus einer Massenfertigung.