Dieser Teil der ÖNORM EN 27574 enthält Hinweise zur Festlegung des Kennzeichnungswertes für die Geräuschemission von Maschinen und Geräten, die einzeln gekennzeichnet werden, d.h. für den Fall, daß jede hergestellte Maschine einen eigenen Kennzeichnungswert für die Kenngröße der Geräuschemission hat. Des weiteren wird ein Verfahren zur Nachprüfung der Geräuschemission einer einzelnen Maschine oder eines einzelnen Gerätes in bezug auf den Kennzeichnungswert festgelegt.