Der Zweck dieser Europäischen Norm ist es, Leistungsanforderungen für Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen festzulegen. Die in dieser Norm behandelten Helme können für andere Tätigkeiten genutzt werden, die einer Risikobewertung unterliegen. Diese Norm gestattet es, bestimmte nationale Anforderungen zu berücksichtigen. Feuerwehrpersonal sollte in Gebrauch, Pflege und Instandhaltung der in dieser Norm behandelten Helme einschließlich jeglicher Einschränkungen unterwiesen werden. Die Norm behandelt zwei Helmtypen: Typ A und Typ B. Die Auswahl des Helmtyps und zusätzlich wählbarer Ausrüstung sollte nach einer allgemeinen Risikobewertung erfolgen. Diese Norm legt vornehmlich Mindestsicherheitsanforderungen zum Schutz der oberen Kopfhälfte fest. Anforderungen zum Schutz der unteren Gesichtshälfte und des Nackens werden, sofern zutreffend, in anderen Europäischen Normen behandelt, auf die in dieser Norm verwiesen wird. Helme, die Mittel zum Schutz der unteren Gesichtshälfte und des Halses von Feuerwehrpersonal umfassen, sind jedoch nicht von der Übereinstimmung mit dieser Norm ausgeschlossen.