Der Anhang ZA.2 dieser Änderung zeigt die wesentlichen Anforderungen, die im Mandat M105 genannt werden. Um die Gasgeräte-Richtlinie zu erfüllen, enthält diese Norm normative Abschnitte über die Anforderungen an Leitungen für die Abgasabführung, die Bestandteil eines Gerätes sind. Dieser Entwurf einer Änderung wurde erstellt, um die Anforderungen und die Prüfmethoden an Abgasführungen, die ein fester Bestandteil des Heizkessels sind, zu erweitern im Hinblick auf die EU Richtlinie 89/106/EEC über Bauprodukte. Darüber hinaus enthält diese Ergänzung Anforderungen, Prüfmethoden und Informationen, die notwendig sind für die Konstruktion von Heizkesseln, deren Abgasabführung kein fester Bestandteil des Heizkessels ist. Anforderungen und Prüfmethoden für Leitungen aus Metall für die Abgasabführung werden in dieser vorliegenden Änderung behandelt.