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Behandelt sind Prüfverfahren und Mindestanforderungen für Schutzkleidung, die das Risiko verringern soll, bei der Arbeit an oder in der Nähe von Maschinen oder Apparaten mit gefährlichen Bewegungen von beweglichen Teilen erfaßt zu werden. Kleidung mit speziellen mechanischen Anforderungen, z.B. Schutzkleidung für Benutzer von Kettensägen, sind ausgenommen. Die Schutzkleidung darf aus einer Bundjacke mit Latzhose oder einem Overall mit oder ohne Ärmel oder irgend einem anderen Kleidungsstück bestehen, das die gestellten Anforderungen erfüllt. Beispiele möglicher Ausführungen sind angegeben.